Wie beantragt man Elterngeld?

 

Werdende Mütter und welche, deren Kind gerade erst das Licht der Welt erblickt hat, stehen in Deutschland unter einem besonderen Schutz, dem sogenannten Mutterschutz. Was Mutterschutz konkret bedeutet, ist im Mutterschutzgesetz, kurz MuSchG, geregelt.


Warum Mutterschutz?


Mutter hebt Ihr Kind hoch im Sonnenlicht.Das MuSchG ist eng verbunden mit der Verknüpfung von Muttersein und Arbeitsplatz. Da es in der Vergangenheit häufig zu Problemen kam, weil Arbeitgeber/innen Angestellte, die ihre Schwangerschaft zugaben, entließen oder ihnen keine befristete Lohnfortzahlung gewährten, greift heute das MuSchG – zum Wohle der Mutter und des Kindes. Es bewahrt die (werdende) Mutter vor Überforderung, gesundheitsschädlichen Arbeiten und nicht zuletzt natürlich auch vor finanziellen Schwierigkeiten sowie des Verlustes des Arbeitsplatzes.


Für wen greift das MuSchG?


Das MuSchG greift, wie bereits kurz angeschnitten, für alle frischgebackenen Mütter sowie für alle werdenden Mütter. Erwerbslose (Fast-)Mütter fallen nicht unter das MuSchG, dafür alle, die ein Arbeitsverhältnis nachweisen können. Darunter fallen also sowohl Hausangestellte, Heimarbeiterinnen, Minijobberinnen, geringfügig Beschäftigte als auch weibliche Auszubildende. Seit einer Anpassung des MuSchG, die Anfang 2018 in Kraft trat, fallen zudem Schülerinnen und Studentinnen unter das MuSchG. Sie müssen dann kein Arbeitsverhältnis nachweisen, jedoch Zeit, Ort und Ablauf des Ausbildung- bzw. schulischen Verhältnisses. Für all diese Frauen gilt eine Mutterschutzfrist, und was diese besagt, darum geht es im nächsten Absatz.


Alle wichtigen Informationen zur Mutterschutzfrist auf einen Blick


Wann beginnt und wann endet die Mutterschutzfrist?
Beginn: 6 Wochen vor dem (ärztlich attestierten voraussichtlichen) Entbindungstermin
Ende: frühestens 8 Wochen nach dem Entbindungstermin

Was, wenn das Kind vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zur Welt kommt?
Die Schutzfrist verlängert sich entsprechend der Anzahl der Tage, die das Kind zu früh zur Welt kam.

Was, wenn das Kind nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin zur Welt kommt?
Die Schutzfrist verlängert sich vor der Entbindung um die entsprechende Anzahl der Tage. Die mindestens 8 Wochen nach der Entbindung bleiben bestehen.

Was, wenn es zu einer Frühgeburt oder gar einer Mehrlingsgeburt kommt?
Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf 12 Wochen. Die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden, werden zudem angerechnet.

Fallen beruflich selbstständig arbeitende Frauen auch unter das MuSchG?
Nein. Für sie ergeben sich aber womöglich aus der Künstlersozialkasse, kurz KSK, Möglichkeiten auf Mutterschaftsgeld, wenn sie Mitglied darin sind.

Dürfen Frauen auf den Mutterschutz verzichten?
Frauen dürfen auf die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung verzichten, auf die mindestens 8 Wochen nach der Entbindung jedoch nicht. Arbeitgeber, die Frauen in den 8 Wochen nach der Entbindung arbeiten lassen, machen sich strafbar.


Mutterschaftsleistungen


Wie schon anfangs erwähnt, soll das MuSchG dafür Sorge tragen, dass (werdende) Mütter durch eine Schwangerschaft nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden. Dafür werden sie dementsprechend staatlich bezuschusst. Zu den finanziellen Leistungen im Falle eine Schwanger- bzw. Mutterschaft zählt zum einen das Mutterschutzgeld, welches durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Zum anderen muss auch der Arbeitgeber einen Teil zum Mutterschaftsgeld hinzusteuern. Mutterschaftsgeld erfüllt den gleichen Zweck wie das Elterngeld, denn beide werden aufgrund der Geburt eines Kindes gezahlt. Alles Folgende dreht sich nun rund um das Thema Elterngeld und wie es beantragt werden kann.


Allgemeines zum Thema Elterngeld


Eltern- oder auch Erziehungsgeld ist seit dem 01.01.2007 fester Bestandteil des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, kurz BEEG. Unter anderem kam es deshalb zustande, weil einige Männer protestierten und an dem Heranwachsen ihres Kindes bzw. den ersten Wochen des Heranwachsens auch teilhaben wollten und eine Einkommensersatzleistung forderten. Das Elterngeld, welches 2007 eingeführt wurde, ersetzt also das Einkommen eines Elternteils. Auch Hartz IV-Empfänger haben seit 2011 einen Anspruch auf Elterngeld, das vollständig als Einkommen angerechnet werden kann. Wurde also vor der Geburt des Kindes Hartz IV bezogen, so zahlt das Jobcenter einen maximalen Freibetrag von 300 Euro. Bei arbeitenden Personen ist die Höhe des Elterngeldes von dem Einkommen vor der Geburt abhängig; Studierende und Hausfrauen erhalten jedoch auch einen Freibetrag von 300 Euro.


Alle wichtigen Informationen zum Elterngeld auf einen Blick

Schwangere Frau sitzt im Feld Ab wann kann man Elterngeld beantragen?
Da in der Vergangenheit mit Elterngeld viel Schabernack getrieben wurde, kann Elterngeld erst beantragt werden, wenn das Kind zur Welt gekommen ist. Außerdem ist mit dem Antrag für Elterngeld eine Geburtsurkunde einzureichen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Nicht jeder, der ein Kind hat, hat auch einen Anspruch auf Elterngeld. Ausnahmeregelungen treten beispielsweise bei ins Ausland Entsandten oder Grenzgängern in Kraft. Anspruch auf Elterngeld haben in aller Regel aber diejenigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben, die das betreffende Kind selbst erziehen, die (in dieser Zeit) keine Erwerbstätigkeit bzw. keine volle Erwerbstätigkeit ausüben und die mit dem Kind einen Haushalt führen.

Welche Fristen gilt es einzuhalten?
Innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes kann Elterngeld beantragt werden. Für adoptierte Kinder gilt eine etwas andere Regelung: Hier zählt nicht das Geburtsdatum, sondern das Datum, an dem das Kind offiziell in die Familie aufgenommen wurde.

Wie hoch ist das Elterngeld?
Wie auch bei der Bildung ist Elterngeld Ländersache. Deshalb ist der Beitragssatz in jedem Bundesland verschieden hoch. Das Elterngeld orientiert sich allerdings an dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt in der Regel ca. 65 Prozent dieses Einkommens. Wer ein niedriges Einkommen erzielte, kann einen Antrag auf eine Elterngeld-Ersatzrate stellen und weitere Zuschüsse erhalten.

Wie lange darf Elterngeld bezogen werden?
In aller Regel haben Eltern die Möglichkeit, 14 Bezugsmonate in Anspruch zu nehmen. Diese 14 Monate müssen jedoch unter den Eltern aufgeteilt werden. Eine etwas andere Regelung trifft auf Alleinerziehende zu: Sie dürfen die 14 Monate voll in Anspruch nehmen, solange sie nachweisen können, dass ihnen das alleinige Sorgerecht zugestanden wurde.

Was ist der Geschwisterbonus?
Um weitere im Haushalt lebende Kinder nicht zu benachteiligen, kann zusätzlich zum Elterngeld ein Geschwisterbonus gewährt werden. Dieser beträgt noch einmal 10 Prozent des auszuzahlenden Elterngeldes und wird gezahlt, wenn entweder ein Kind im Alter von unter 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter von unter 6 Jahren im Haushalt der Familie leben.

Gibt es einen Unterschied zwischen Elterngeld und Mutterschaftsgeld?
Ja. Das Mutterschaftgeld wird zwar aufgrund der gleichen Umstände gezahlt, gilt jedoch als gesonderte Leistung. Wer Elterngeld bezieht, muss damit rechnen, dass das Mutterschaftsgeld oder ähnliche Familienleistungen voll angerechnet wird.

Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt, d. h. die Stellen sind in jedem Bundesland anders. Einige Bundesländer haben mehrere Elterngeldstellen.

Wo finde ich die Antragsformulare?
Antragsformulare finden sich entweder auf der Website der jeweiligen Elterngeldstelle (Achtung, nicht jede Elterngeldstelle hat eine eigene Website!) oder aber im Internet unter https://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Elterngeld benötigt?

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2.  Kopie des Personalausweises beider Elternteile
  3. Ablehnungsbescheid oder Bewilligungsbescheid über Mutterschaftsgeld
  4.  Alle erforderlichen Einkommensnachweise, die in den Bemessungszeitraum fallen
  5.  (Im Falle einer Verzögerung der Geburt oder einer Frühgeburt) Ein ärztliches Attest
  6.  (Wenn ältere Geschwister vorhanden) Elterngeldbescheide
  7.  (Wenn während des Elterngeldbezuges Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung erzielt werden) Einkommensnachweise

Fazit

Halten wir fest: Wer Elterngeld beantragen möchte, muss sich zunächst schlau machen, welche Elterngeldstelle im jeweiligen Fall verantwortlich ist. Die Antragsformulare finden sich im Internet; die oben genannten Anlagen müssen mit dem Antrag verschickt werden. Da das Einholen der ein oder anderen Anlage etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig um alles Organisatorische zu kümmern, sodass dem rechtzeitigen Bezug von Elterngeld und der gemeinsamen Zeit mit der Familie am Ende nichts mehr im Wege steht.


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