Kindergeld in Deutschland - die wichtigsten Informationen für Erziehungsberechtigte

Der Begriff Kindergeld wird im deutschsprachigen Raum für staatliche Leistungen verwendet, die Erziehungsberechtigte für ihre Kinder erhalten.

Höhe des Kindergeldes - Wie viel bekommen die Erziehungsberechtigten in der Bundesrepublik?


Eine Frau beantragt das KindergeldIn Deutschland beträgt die Höhe des Kindergeldes laut § 66 Abs. 1 EStG bzw. § 6 Abs. 1 BKGG für die ältesten beiden Kinder jeweils 192 Euro pro Monat. Für das dritte Kind erhalten die Erziehungsberechtigten 198 Euro und für sämtliche weiteren Kinder 223 Euro.
Für Zählkinder gelten jedoch eigene Regeln. Dabei handelt es sich um Kinder, die aus früheren Beziehungen stammen. Nehmen wir an, dass eine alleinerziehende Mutter eines Sohnes einen neuen Partner findet und mit ihm noch zwei Töchter bekommt. Sollte das Kindergeld für den Jungen an die Mutter ausbezahlt werden, dann erhält sie 192 Euro für ihn, ebenfalls 192 Euro für die erste und 198 Euro für die zweite Tochter. Wenn ihr ehemaliger Partner und Vater ihres Sohnes das Kindergeld empfängt, bekommt sie für beide Mädchen jeweils 192 Euro.


Wer hat Anspruch auf Kindergeld und welche Dokumente dienen als Nachweis für ein verwandtschaftliches Verhältnis?

Die Erziehungsberechtigten eines Kindes haben Anspruch auf Kindergeld. Das sind im Normalfall die Eltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern. In einigen Fällen erhalten auch Großeltern oder Stiefeltern das Geld. Diese Regelung ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 EstG gültig, wenn das Kind bei ihnen im Haushalt lebt. Die erwachsenen Personen müssen bei der Antragstellung auf Kindergeld mithilfe von amtlichen Unterlagen nachweisen, dass sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Kind stehen oder das Kind bei ihnen wohnhaft ist. Ein klassisches Dokument, welches als Nachweis akzeptiert wird, ist eine Geburtsurkunde. Dies muss allerspätestens sechs Monate nach der Geburt dem Amt vorgelegt werden und den Wohnort der Eltern beinhalten. Für Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben wie ihre Eltern, kann man eine Lebensbescheinigung einreichen.

Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld ausbezahlt?

Es ist zu beachten, dass nur ein Erziehungsberechtigter pro Kind als Empfänger des Kindergeldes festgelegt wird. Sollten die Eltern eines Kindes gemeinsam unter einem Dach leben, bekommt entweder nur der Vater oder nur die Mutter das Kindergeld. Die beiden Elternteile können selbst bestimmen, wem das Geld ausgezahlt wird. Falls es Schwierigkeiten bei der Einigung gibt, können sie beim Familiengericht einen Antrag auf eine Entscheidung seitens der Justiz stellen. Wenn die Großeltern mit den Eltern und Kindern im gleichen Haus wohnen, gelten die Eltern als anspruchsberechtigt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine schriftliche Verzichtserklärung abzugeben.

Die Bedeutung des Obhutsprinzips

In sämtlichen anderen Fällen ist das Obhutsprinzip gültig. Das bedeutet, dass derjenige Elternteil, bei welchem das Kind lebt, den Anspruch auf Kindergeld hat. Das EU-Recht spielt bei diesen Überlegungen eine tragende Rolle. Falls ein Elternteil nach der Trennung vom Partner in ein anderes EU-Land zieht, wird das so Obhutsprinzip angewandt, als würden beide Elternteile in Deutschland wohnen. Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Während der Mann weiterhin in Deutschland lebt, zieht seine ehemalige Frau mit den Kindern in die benachbarten Niederlande. Das deutsche Kindergeld wird ihr zugesprochen, weil die Kinder bei ihr im Haushalt wohnen.

Welche Regeln gelten für Ausländer?

Während freizügigkeitsberechtigte Ausländer in jedem Fall einen Anspruch auf Kindergeld haben, gilt dies für Ausländer ohne Freizügigkeitsberechtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen in Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, welche sie zur Ausübung einer Berufstätigkeit berechtigt. Sollte eine Aufenthaltserlaubnis rückwirkend erteilt werden, hat der Empfänger nicht gleichzeitig das Recht auf rückwirkendes Kindergeld.
Falls die betroffene Person aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, muss der- oder diejenige mindestens drei Jahre in Deutschland leben und eine Arbeitsstelle haben oder Arbeitslosengeld beziehen, ehe ihm der Anspruch auf Kindergeld gewährt wird. Die Elternzeit hat keine negativen Auswirkungen auf den Erhalt der sozialen Leistungen. Wenn ein ausländisches Kind in Deutschland ohne Eltern lebt, muss es für den Anspruch auf Kindergeld nur den dreijährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik nachweisen. Eine Erwerbstätigkeit ist kein Thema, weil Kinderarbeit in Deutschland verboten ist.

Haben Eltern von vermissten Kindern Anspruch auf Kindergeld?

Eltern von vermissten Kindern haben Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind verschwunden ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Regel gilt auch für Kindesentführung in das internationale Ausland. Wenn ein Elternteil das Kind entführt, bekommt der andere den Anspruch auf Kindergeld.

Gibt es in Deutschland Altersgrenzen beim Anspruch auf Kindergeld?

Beim Anspruch auf Kindergeld gibt es Altersgrenzen. Die Erziehungsberechtigten erhalten die sozialen Leistungen für sämtliche Kinder bis zur Vollendung der Volljährigkeit. Sollte das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und bei einer für das Arbeitslosengeld II zuständigen Einrichtung arbeitssuchend gemeldet sein, gibt es einen Anspruch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Wenn das Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, erhält der oder die Erziehungsberechtigte das Geld bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Für behinderte Kinder besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld, falls die Behinderung des Kindes schon vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.


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